Fortbildung LJV: Pistole & Revolver bei der Jagdausübung
Die Kurzwaffe (Pistole und Revolver) werden bei der Ausbildung zur Jägerprüfung eher „stiefmütterlich“ behandelt. Dies liegt vor allem darin begründet, dass das Schießen mit Pistole oder Revolver bei der Jäger-Prüfung nicht geprüft wird. Jäger – mit gelöstem Jagdschein – haben das Recht – nach Voreintrag in der WBK – bis zu zwei Kurzwaffen zu erwerben und in der jagdlichen Praxis auch zu führen.
Es gibt im Rahmen der Jagdausübung immer wieder Situationen in welchen die Kurzwaffe gefordert ist, ja in der Praxisrelevanz der Langwaffe sogar überlegen ist. Ein Stichwort mag die Nachsuche auf Wildschwein in der Fichtenschonung („Weihnachtsbaumkultur“ ) oder im Maisschlag sein.
Der effektive Einsatz der Kurzwaffe will gelernt und trainiert sein. Frau und Mann könne dies lernen. Jetzt in der Jagdschule des Landesjagdverbandes Hessen. Drei aufeinander aufbauende Kurse finden in 2023 statt. Persönlich kann ich eine solche Ausbildung – vor dem Hintergrund persönlicher Erfahrung – nur empfehlen.
Die Anmeldung zu dem Kurzwaffen-Seminar und noch zu vielen weiteren spannenden Seminaren finden sich hier. Bitte auf diesen LINK klicken:
https://ljv-hessen.de/aus-und-fortbildung/ljv-lehrgaenge/
Rückfragen gerne auch an den Autor: Rainald Mohr per E-mail 1.Vorsitzender@jagdklub-darmstadt.de
Veröffentlicht: 5.Dezember 2022 um 15:47