Information zu der geplanten Novellierung der hessischen Jagdverordnung
Liebe Mitglieder des Jagdklubs Darmstadt,
mit diesem Schreiben möchte ich knapp über den Status der geplanten Novellierung der hessischen Jagd-Verordnung informieren. Geplant wird diese Novellierung von der Hessischen Staatsministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz (Bündnis90-DIE GRÜNEN).
Diese Novellierung sieht unter anderem vor, dass Hase und Rebhuhn unabhängig vom Besatz im Revier, ganzjährig unter Schonzeit gestellt werden sollen. Weiterhin werden unter anderem erhebliche Verschärfungen in Bezug auf die Jägerprüfung geplant.
Alle Kritikpunkte an der geplanten Novellierung finden Sie in dieser PDF. (Bitte auf den blauen LINK klicken)
Kritikpunkte an Novellierung Hess. Jagdverordnung 2022
Der Landesjagdverband Hessen (LJV-Hessen) hat zusammen mit den Jagdklubs und den Jagdvereinigungen einen heftigen Widerstand gegen diese Novellierung organisiert. Zusätzlich hatte die „Jägervereinigung Oberhessen“ einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten gesendet, den mehrere Jägervereinigungen und Hege-Gemeinschaften unterschrieben habe. So auch ich für den Jagdklub Darmstadt. Dieses Dokument finden Sie hier:
Offener Brief 31.08.2022 Ministerpräsident Boris Rhein
Der Vorstand des LJV-Hessen hat auf Minister-Ebene und mit dem Ministerpräsidenten persönlich, intensive, kritische Gespräche geführt und den ausdrücklichen Protest der hessischen Jägerschaft kommuniziert. In der Konsequenz war die geplante Novellierung der Hess. Jagdverordnung Gegenstand von Verhandlungen auf höher Ebene in der Regierungskoalition.
Am 18. 10. 2022 konnte der Vorstand des LJV-Hessen im Rahmen einer Bezirksversammlung Ergebnisse der Verhandlung zwischen CDU und Bündnis-90-DIE GRÜNEN kommunizieren.
Es wird erwartet, dass folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Bei der Bejagung des Feldhasen soll es bei der bisherigen Regelung bleiben. Ein Abschöpfen soll im Rahmen des Zuwachses möglich sein.
- In der Zeit vom 16.09.-31.10. soll das Rebhuhn nach vorheriger Anzeige bei der UJB bejagt werden dürfen. Voraussetzung: mindestens drei Brutpaare bei der Frühjahrszählung, Steigerung des Herbstbesatzes um 250 %, dann kann die Hälfte des Zuwachses bejagt werden.
- Das Blässhuhn soll ebenfalls wieder eine Jagdzeit erhalten.
- Die Jagdzeiten von Rabenkrähen und der Nilgans sollen bis zum 15.01. erweitert werden.
- Schießleistung bei der Jägerprüfung: Es soll eine Mindestanzahl von 16 Ringe notwendig sein, um die Schießprüfung zu bestehen. Bei der theoretischen Prüfung sollen 20 Multiple-Choke-Fragen jeweils mit einem Punkt bewertet werden, fünf zusätzliche Freitextfragen sollen mit gesamt 15 Punkten (jeweils bis zu drei Punkten) bewertet werden. Zum Bestehen der Prüfung sollen nach aktuellem Stand der Verhandlungen insgesamt 28 Punkte nötig sein.
- Die Formulierung im Entwurf der HJagdV zum Bereich der Hegegemeinschaften soll nicht wesentlich verändert werden. Die Aufgaben der Hegegemeinschaften sollen präzisiert werden, dazu werde das HMUKLV eine Mustersatzung erstellen und diese als Empfehlung herausgeben.
- Für die Kontrolle von Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmelder soll künftig eine tägliche Überprüfung, morgens zwischen 5.00 Uhr und 9.00 Uhr, in der HJagdV verankert werden.
Diese Informationen lassen zuversichtlich hoffen, dass die Novellierung durch die Ministerin Priska Hinz erheblich überarbeitet wird und wesentliche Kritikpunkte erheblich entschärft werden.
Rückfragen bitte per E-Mail an den Autor:
Rainald Mohr (1. Vorsitzender JKD) 1.Vorsitzender@jagdklub-darmstadt.de
Veröffentlicht: 24.Oktober 2022 um 13:35