Die Novellierung der Hessischen Jagdverordnung 2022 ist veröffentlicht

Die Novellierung der Hessischen Jagdverordnung 2022 ist veröffentlicht

Am 31.10.2022 hat die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz (Bündnis90 – DIE GRÜNEN) eine Novellierung der Hessischen Jagdverordnung veröffentlicht.

In der nun veröffentlichten Fassung der Hessischen Jagdverordnung sind wichtige Kernforderungen des LJV-Hessen erfüllt worden. Nicht akzeptable „Härten“ die im Entwurf enthalten waren (z.B. Jagdverbote auf hasen und Rebhühner, Verschärfung der Jägerprüfung und weitere) wurde signifikant abgemildert.

Die nun gültige Hessische Jagdverordnung findet man hier (Bitte auf den blauen LINK klicken):

Neue Hessische_Jagdverordnung_2022

Der Protest gegen den Entwurf der Ministerin Priska Hinz (Bündnis90 – DIE GRÜNEN) hat sich gelohnt

Der Protest und das Engagement des Landesjagdverbands Hessen, sowie der Protest vieler Jagdvereine und einzelner Jäger hat erreicht dass:

  • Die Bejagung des Feldhasen im Rahmen des Zuwachses bleibt weiterhin vom 01.10. bis 31.12. möglich.
  • In der Zeit vom 16.09.-31.10. kann das Rebhuhn nach vorheriger Anzeige bei der UJB bejagt werden. Voraussetzung: Es wurden mindestens drei Brutpaare pro 100 Hektar bejagbare Offenlandfläche bei der Frühjahrszählung erfasst und der Herbstbesatz hat sich um 250 % zum 01.09. gesteigert. Die jagdliche Strecke darf dabei 15 % des Herbstbesatzes nicht überschreiten.
  • Das Blässhuhn ist in der Zeit vom 01.10. bis 15.01. bejagbar, sofern ein ausreichender Besatz vorhanden ist.
  • Die Jagdzeiten von Rabenkrähen und Elstern (neu: vom 01.08.-15.01.) und der Nilgans (neu: vom 01.08.-15.01.) wurden laut der Forderung des LJV praxisgerecht erweitert.
  • Jägerprüfung: Die Anforderungen an die Schießleistung bei der Jägerprüfung wurde entgegen der Entwurfsfassung abgeschwächt:  Rehbock stehend angestrichen und stehender Überläufer: Es ist eine Mindestanzahl von 16 Ringen bei jeweils 3 Einzelschuss notwendig. Flüchtiger Überläufer: Mindestens 21 Ringe bei 5 Einzelschuss. Die Prüfungsanforderung Kipphase bleibt unverändert. Bei der theoretischen Prüfung werden 20 Multiple-Choice-Fragen jeweils mit einem Punkt bewertet, fünf zusätzliche Freitextfragen werden mit gesamt 15 Punkten (jeweils bis zu drei Punkten) bewertet. Zum Bestehen der Prüfung sind insgesamt 28 Punkte nötig.

Weiterhin gilt nun:

  • Unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes sollen sich die im Gesetz genannten Personen und Personenvereinigungen in Hegegemeinschaften für das Hoch- und Niederwild zusammenschließen. Aufgaben der Hegegemeinschaften wurden in § 29 der Hessischen Jagdverordnung genannt (Verfahren der Abschussplanung §§ 26, 26a, 26 b HJagdG; Vorschlagsrecht anerkannte Schweißhundeführer § 27 Abs. 6, § 30 Abs. 5 Satz 5 HJagdG Fütterungskonzept).
  • Für die Kontrolle von Lebendfangfallen mit elektronischem Fallmelder ist künftig mindestens eine tägliche Überprüfung, morgens zwischen 5.00 Uhr 9.00 Uhr, in der HJagdV verankert worden.

 

Rückfragen bitte per E-Mail an den Autor:

Rainald Mohr (1. Vorsitzender JKD) 1.Vorsitzender@jagdklub-darmstadt.de



Veröffentlicht: 1.November 2022 um 14:11